Hintergrund
Zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie haben die Bundeskanzlerin, die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss gefasst (Link), dass:
- „jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen.
- Bund und Länder fordern die Unternehmen eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch“.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Der Arbeitsschutz nimmt die neuen Anforderungen an die Pandemie auf. Diesbezüglich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Link) zu Mindestanforderungen an den Arbeitsschutz in der Pandemie formuliert. Hier gilt es als ´besondere organisatorische Maßnahmen´ u. a. die Psychische Belastungen durch Corona zu minimieren. Dies betrifft „u.a. mögliche konflikthafte Auseinandersetzungen mit Kunden, langandauernde hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen sowie Anforderungen des Social Distancing.“
„Diese zusätzlichen psychischen Belastungen sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und darauf basierend geeignete Maßnahmen ergriffen werden“.
Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Zur Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Handlungshilfe veröffentlicht, um die psychische Belastung in allen Phasen der Coronavirus-Pandemie im Blick zu behalten (Link).
„Die Beschäftigten müssen unter anderem mit psychischen Herausforderungen umgehen wie:
- neue Arbeitsorganisation, aufgrund neuer Prioritäten und veränderter Arbeitsabläufe sowie möglicherweise veränderte Arbeits- und Erholzeiten,
- der emotionalen Inanspruchnahme durch die besonderen Bedürfnisse vieler Menschen in diesem Ausnahmezustand,
- die Umstellung auf das Arbeiten von zu Hause4 und dem damit einhergehenden Verschwimmen von Arbeitszeit und privater Zeit,
- den veränderten Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten sowie sozialen Beziehungen beider Arbeit,
- Arbeitsplatzunsicherheit oder Existenznöte u.a. aufgrund von Kurzarbeit, der immanenten eigenen Infektionsgefahr in der Arbeitsumgebung (Angst vor Infektion).“
Unsere NWI BeraterInnen unterstützen Sie gern bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie.